Der Ablauf der IHK-Prüfung
(schriftlicher und mündlicher Teil)
Der schriftliche Teil besteht aus 2 Teilen:
Teil 1
Kenntnisse über Beratung und rechtliche Grundlagen
Teil 2
Finanzierung und Kreditprodukte
Der mündliche Teil besteht aus einem Rollenspiel
Nach Bestehen des schriftlichen Teils wird man für den mündlichen Teil zugelassen:
Es findet ein Rollenspiel statt, bei dem eine Beratung wiedergegeben werden soll
Der Ablauf der IHK-Prüfung
(schriftlicher und mündlicher Teil)
- Geschlossene Fragen
- Antworten sind vorgegeben
- Davon 70% Single-Choice (inkl. Berechnungen) (Kreise zum 1x ankreuzen)
- 30% Multiple-Choice (Kästchen zum Ankreuzen). Hier sind mehrere Antworten möglich. Max. jedoch die Hälfte der Antwortvorschläge (Bsp.: 6 Antwortvorschläge… hier können max. nur 3 Antworten richtig sein)
Voraussetzungen zum Bestehen:
Schriftlicher Teil 1:
jede Aufgabe hat einen Punkt. Hier müssen 50% (es sind 40 Aufgaben) richtig beantwortet werden. Also mindestes 20 von 40 Aufgaben
Schriftlicher Teil 2:
jede Aufgabe hat einen Punkt. Hier müssen 50% (es sind 60 Aufgaben) richtig beantwortet werden. Also mindestens 30 von 60 Aufgaben
Mündlicher Teil:
Mindestens 50% müssen beim schriftlichen Teil richtig sein, dann kommt direkt danach die mündliche Prüfung. Hier wird ein Rollenspiel gemacht: 20 Minuten Vorbereitung und 20 Minuten Beratung am Kunden (z. B. Kosten- / Bedarfsanalyse)
Allgemeine Infos zum IHK-Prüfungs Vorbereitungs Kurs
- Prüfung zum geprüften Fachmann /-Frau für Immobiliardarlehensvermittler §34i (GewO)
- Prüfungen finden alle 3 Monate statt
- Anmeldefrist jeweils mind. 30 Tage vorher
- Teilnahme bei jeder IHK möglich
- Gewerbezulassung nur erhältlich beim ortsansässigen Amt, wo das Gewerbe ausgeführt werden soll
Die Kosten sind je nach IHK und Gewerbeamt unterschiedlich, daher nur ungefähr-Angaben
IHK Prüfungszulassung | 325,- € |
IHK Prüfungszulassung (nur für schriftlichen Teil) | 215,- € |
Registereintragung (bei Angestellten-Status 10,-€) | 25,- € |
Berufshaftpflicht-Vers. pro Jahr | 150,- € |
Polizeiliches Führungszeugnis | 10,- € |
Gewerbezentralregister-Auszug | 20,- € |
Auszug aus dem Vollstreckungsportal der Länder | 15,- € |
Verwaltungsgebühr Eintragung für §34i GewO | 500,- € |
Verwaltungsgebühr Eintragung für §34c GewO (Makler) | 220,- € |
Beruflichen Qualifikationen, die der IHK-Prüfung gleichgestellt sind
(Personen mit den folgenden Qualifikationen müssen keine erneute Sachkundeprüfung ablegen)
Ohne weitere Berufserfahrung:
- Immobilienkaufmann / Immobilienkauffrau
- Bankkaufmann / Bankkauffrau
- Sparkassenkaufmann / Sparkassenkauffrau
- Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzen „Fachrichtung Finanzberatung“, wenn
a) die Abschlussprüfung auf der Grundlage der bis zum 31. Juli 2014 geltenden Fassung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzen vom 17. Mai 2006 (BGBl. I S. 1187) abgelegt wurde oder
b) die Abschlussprüfung nach der ab dem 1. August 2014 geltenden Fassung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzen abgelegt wurde und der Antragsteller die Wahlqualifikationseinheit „Private Immobilienfinanzierung und Versicherungen“ gewählt hat - Geprüfte/r Immobilienfachwirt/in
- Geprüfte/r Bankfachwirt/in
- Geprüfte/r Fachwirt/in für Finanzberatung
- Geprüfte/r Fachwirt/in für Versicherungen und Finanzen
Bei mindestens 1 Jahr Berufserfahrung:
- Abschlusszeugnis als Finanzfachwirt/in (FH) mit einem abgeschlossenen weiterbildenden Zertifikatsstudium an einer Hochschule
Bei mindestens 2 Jahre Berufserfahrung:
- Abschlusszeugnis als Geprüfte/r Fachberater/in für Finanzdienstleistungen
Bei mindestens 3 Jahre Berufserfahrung:
- Erfolgreicher Abschluss eines mathematischen, wirtschafts- oder rechtswissenschaftlichen Studiums an einer Hochschule oder Berufsakademie (bei der Hochschule muss es sich um eine Hochschule im Sinne des §1 Hochschulrahmengesetzes (HRG) bzw. um eine nach dem jeweiligen Landesgesetz öffentlichrechtliche geprüfte bzw. staatlich anerkannte Berufsakademie handeln. Die Berufserfahrung muss im Bereich der Immobiliardarlehensvermittlung erworben worden sein und der Nachweis der Berufserfahrung ist jeweils durch Vorlage von Arbeitszeugnissen, durch Agenturverträge, Provisionsvereinbarungen oder sonstigen Bescheinigungen zu erbringen).
Diese Übersicht der anerkannten Berufsqualifikationen für Immobiliardarlehensermittler und Honorar-Immobiliardarlehensberater ergibt sich aus § 4 ImmVermV.
Gewerbezulassung / -Erlaubnis
- Geordnete finanzielle Verhältnisse
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis
Das sagen unsere Teilnehmer
Interview mit Teilnehmern

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Tanja - mündliche Prüfung mit 1,0 mit Sternchen bestanden 😀

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Gisele - mündliche Prüfung mit 1,5 bestanden 🙂

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